Bürgerstiftung Köln stellt Weichen für die Zukunft
Die Bürgerstiftung Köln hat jetzt entscheidende Weichen für ihre Zukunft gestellt. Stiftungsrat und Vorstand haben einstimmig beschlossen, die Tür für die Trägerschaft bzw. Verwaltung von nicht rechtsfähigen Stiftungen weiter zu öffnen. Dazu zählen etwa Treuhandstiftungen. Deren gemeinnützigen Zwecke müssen nun nicht mehr haargenau mit denen der Bürgerstiftung Köln übereinstimmen.
Möglich macht das eine Satzungsänderung, die kürzlich während der Stiftungsversammlung verabschiedet wurde. Klar ist: „Wir werden die von den Gründungsvätern- und müttern beschlossenen Stiftungszwecke nicht aufweichen“, sagt Sven Johannsen, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Köln. Bisher war es allerdings so, dass auch Treuhandstiftungen ganz genau die gemeinnützigen Zwecke erfüllen mussten, die sich die Bürgerstiftung Köln bei ihrer Gründung gegeben hat (unsere Satzung finden Sie hier). Das entsprach aber nicht immer dem Willen potenzieller Stifterinnen und Stifter.
„So finden zwar viele Bürgerinnen und Bürger die grundlegende Idee einer Bürgerstiftung – eben einer Stiftung von Bürgern für Bürger – ganz prima“, weiß der Vorstandsvorsitzende. Doch gleichzeitig haben sie einen bestimmten Stiftungszweck im Sinn (der nicht selten einen biografischen Hintergrund hat). „Doch eine eigene Stiftung zu gründen, ist mit hohen bürokratischen und verwaltungstechnischen Hürden verbunden“, weiß Johannsen. Daher sei es gut, wenn man einen professionellen und erfahrenen Partner im Stiftungsmanagement an seiner Seite hat. Hier kann die Bürgerstiftung Köln helfen.
Eine eigene Stiftung zu gründen ist nicht so einfach
Und wie genau? Ganz einfach: Wer einen finanziellen Beitrag zum Gemeinwohl einem ganz bestimmten Zweck zuordnen möchte, kann dies dank der Satzungsänderung jetzt auch unter dem Dach der Bürgerstiftung Köln tun. Denn vor der Gründung einer eigenen, unabhängigen Stiftung schrecken viele zurück. Schließlich erfordert das eine ganze Menge Know-how und noch mehr Verwaltungsarbeit. Eine Lösung stellt eben die Errichtung einer eigenen Treuhandstiftung dar. Die Stifterin oder der Stifter behält dabei die volle inhaltliche Kontrolle. Das heißt, er oder sie selbst können den Namen und die Zwecke der Stiftung festlegen, die Inhalte der Satzung bestimmen und die Gremien besetzen.
Die (Kapital-)Erträge der Treuhandstiftung fließen dann dem Zweck zu, den die Stifterin oder der Stifter vorher bestimmt hat. Darüber können sie selbst sogar in den Gremien direkt mitbestimmen. Einzige Bedingung für die Unterstützung durch die Bürgerstiftung Köln: Der Zweck der Treuhandstiftung muss mit einem als gemeinnützig anerkannten Zweck übereinstimmen und einen Bezug zur Stadt Köln und den dort lebenden Menschen haben.
Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Stiftungsmanagement
Die Bürgerstiftung Köln hilft gerne bei der Errichtung einer solchen Stiftung. Außerdem übernimmt sie in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Stiftungsmanagement die Verwaltung und die ertragsbringende Anlage des Stiftungsvermögens. Genau so kümmert sie sich um die Aufgaben rund um Stiftungsaufsicht und Finanzamt. Und nicht zuletzt stellt die Bürgerstiftung Köln die satzungsgemäße Verwendung der Erträge ganz nach dem Gestaltungswillen der Stifterin bzw. des Stifters auch in Zukunft sicher. Das kann übrigens auch für die Übernahme bereits bestehender Stiftungen gelten.
Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung
Um gemeinsam möglichst maßgeschneidert die für Sie passgenaue Lösung zu finden, nehmen wir uns gerne die Zeit für ein unverbindliches, in jedem Fall jedoch höchst vertrauliches Beratungsgespräch.
Das gilt erst Recht, wenn Sie sich überlegen, wie Sie als Erblasser/in Ihr Vermögen ganz oder teilweise einem guten Zweck zuführen möchten. Das deutsche Stiftungsrecht kennt hier viele Gestaltungsmöglichkeiten, die vielen Laien gemeinhin nur wenig bekannt sind.
Stiftungsrat bleibt in bewährter ZusammensetzungIn den ehrenamtlich besetzten und demokratisch verfassten Gremien der Bürgerstiftung Köln setzen sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger für die Stadt Köln und die hier lebenden Mitmenschen ein. Beim aktuellen Treffen des Stiftungsrats standen nun einige Mitglieder wieder zur Wahl. Dabei wurden Dr. Christiane van Zwoll, Dr. Marita Alami, Ziya Cicek, Angelika Riedel, Hille Lammers und Dietmar Broicher einstimmig in den Stiftungsrat wiedergewählt. Dr. van Zwoll bleibt Vorsitzende des Stiftungsrats, Dr. Alami ihre Stellvertreterin. |
Ein Stiftungsfonds für einen ganz bestimmten ZweckEine weitere Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag zum Gemeinwohl hier in der Stadt Köln zu leisten und noch dabei einem ganz bestimmten Zweck zuzuordnen, ist die Gründung eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung Köln – auf Wunsch auch unter dem eigenen Namen. Die (Kapital-)Erträge aus dem Stiftungsfonds fließen dann dem Zweck zu, den die Stifterin oder der Stifter vorher bestimmt hat. Das kann er oder sie in den Gremien der Bürgerstiftung Köln auch selbst direkt mitbestimmen. Einzige Einschränkung beim Zweck des Stiftungsfonds: Er muss mit den in der Satzung der Bürgerstiftung Köln festgelegten gemeinnützigen Zwecken übereinstimmen. |
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