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Bürgerstiftung Köln
Hahnenstraße 57, 50667 Köln
Tel. 0221 / 67 77 09 87
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Eine Förderung durch die Bürgerstiftung Köln: Klare Regeln mit jeder Menge Freiraum

Wenn Förderung Früchte trägtWie bei jeder Stiftung oder jedem Verein regelt auch bei der Bürgerstiftung Köln die Satzung alle wichtigen Angelegenheiten. Bei der Gründung im Jahr 2005 war den Initiatoren besonders wichtig, einerseits klare Regeln zu formulieren, dabei andererseits aber auch ausreichend Freiraum für die Gestaltung der konkreten Arbeit zu schaffen. So sind beispielsweise auch die Förderschwerpunkte der Bürgerstiftung Köln denkbar weit gefasst:

  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Heimatpflege
  • Internationale Verständigung
  • Bürgerbeteiligung
  • Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen
    Engagements in den oben genannten Bereichen

Auch wie die Bürgerstiftung Köln die oben genannten Zwecke verwirklichen kann, ist in der Satzung geregelt – nämlich beispielsweise durch

  • die Unterstützung und Schaffung lokaler Einrichtungen und Projekte,
  • die Unterstützung von Projekten die Integration, Völkerverständigung und Chancengleichheit zum Inhalt haben,
  • die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und
    Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,
  • die Förderung der Kooperation mit und zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen.

Voraussetzung für eine Förderung: Gemeinnützigkeit und ein lokaler Bezug

Wichtig ist dabei allerdings, dass bei allen Maßnahmen der Stiftung ein Bezug zu den in Köln lebenden Menschen bestehen muss. Gleichzeitig darf die Stiftung jedoch keine Aufgaben übernehmen, die eigentlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Köln gehören.

Wichtig zu wissen: Wir können nur solche Projektträger unterstützen, die selbst als gemeinnützig anerkannt sind. Das muss nicht unbedingt Ihr Verein oder Ihre Initiative sein. Genau so ist beispielsweise auch die Zuwendung an einen Förderverein möglich.

Was Sie bei Ihrer Antragsstellung beachten sollten

Wir werden Ihren Antrag dann in unserer Vorstandssitzung besprechen. Dabei prüfen wir, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Und nur keine Bange: Allzu hohe bürokratische Hürden bei der Antragsstellung selbst gilt es nicht zu beachten!

Allerdings sind unsere Fördermittel leider begrenzt. Idealerweise bewegt sich Ihr Antrag daher im niedrigen bis maximal mittleren vierstelligen Euro-Bereich. Dafür kommt aber natürlich auch eine Teilförderung in Betracht.

Hilfreich für uns bei der Entscheidung sind

  • eine kurze Beschreibung des (geplanten) Projekts,
  • eine Aufstellung zu den Kosten (und ggfls. Einnahmen) sowie
  • ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit.

Sie interessieren sich für eine Förderung durch die Bürgerstiftung Köln? Dann sollten wir darüber sprechen!

Hier den kompletten Wortlaut unserer Satzung einsehen.