Um ehrenamtliches Engagement von Bürger*innen zu stärken, hat der Bundestag Ende Dezember im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 eine Reihe steuerlicher Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, der Abbau überflüssiger Bürokratie für gemeinnützige Organisationen sowie die Ausweitung gemeinnütziger Zwecke.