Die Bürgerstiftung Köln hat jetzt entscheidende Weichen für ihre Zukunft gestellt. Stiftungsrat und Vorstand haben einstimmig beschlossen, die Tür für die Trägerschaft bzw. Verwaltung von nicht rechtsfähigen Stiftungen weiter zu öffnen. Dazu zählen etwa Treuhandstiftungen. Deren gemeinnützigen Zwecke müssen nun nicht mehr haargenau mit denen der Bürgerstiftung Köln übereinstimmen.